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Übertragung SBV,§ 6 Abs. 5 EStG,Gesamthandsvermögen

Der alleinige Kommanditist einer GmbH & Co. KG hält das Gebäude, in dem der Betrieb arbeitet, im Sonderbetriebsvermögen. Die Einnahmen aus Teilvermietungen des Gebäudes an andere dort ansässige Unternehmer werden im Sonderbetriebsvermögen gebucht und unterliegen somit komplett der Gewerbesteuer bei der KG. Dieser alleinige Kommanditist der GmbH & Co. KG ist gleichzeitig alleiniger Gesellschafter der Verwaltungs-GmbH, die der Komplementär der KG ist. Daher die Frage, ob eine Sonderbilanz überhaupt notwendig ist und ob das Gebäude ohne steuerliche Auswirkungen in das Gesamthandsvermögen der KG überführt werden kann.
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