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Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft auf eine gewerblich geprägte KG,§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Ein Mandant verfügt zunächst über eine Betriebsaufspaltung in der Weise, dass dem Besitz-Einzelunternehmen Teile eines vollständig vermieteten Geschäftsgrundstücks sowie zwei GmbH-Beteiligungen zu jeweils 100 v. H. zugerechnet werden, zumal Teile des Grundstücks an die beiden GmbHs vermietet werden. Ertragsteuerlich liegt eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmer und den beiden GmbHs vor. Da der Mandant plant, das Grundstück zu veräußern, will er die Auflösung der Betriebsaufspaltung und damit die Versteuerung der stillen Reserven in den GmbH-Anteilen vermeiden, weshalb er zunächst eine GmbH & Co. KG gründet und mit Wirkung zum 01.10.2019 die GmbH-Anteile in das Gesamthandsvermögen durch notariellen Übertragungsvertrag überträgt. Das Grundstück wird damit Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten, soweit dieses durch die GmbHs genutzt wird. Eine Überlassung des Grundstücksteils durch den Kommanditisten an die GmbH & Co. KG wird vertraglich nicht vereinbart. Der Mandant ist Mitte 2020 verstorben und durch seine Ehefrau allein beerbt worden. Frage 1: Handelt es sich um eine wirksame Einbringung zu Buchwerten? Frage 2: Gilt der betriebliche Grundstücksteil als zum Teilwert entnommen? Frage 3: Ist die steuerneutrale Übertragung der GmbH-Anteile in die GmbH & Co. KG sicher?
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