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§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Anwachsung,GbR

A, B & C haben eine GbR. Zum 31.12.2019 veräußern B & C jeweils ihre gesamten Geschäftsanteile an A. Veräußerungspreis jeweils 6.000 € Anteilige Buchwerte des Betriebsvermögens jeweils 3.000 € 1. Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn für B & C? Wo wird der ermittelte Veräußerungsgewinn eingetragen (GuE-Erklärung oder in den jeweiligen ESt-Erklärungen)? 2. Laut Kaufvertrag sind mit dem Veräußerungspreis i.H.v. 6.000 € sämtliche künftige Verbindlichkeiten und Forderungen (auch wenn diese vor dem 31.12.2019 begründet wurden) abgegolten. Auch der zustehende jeweilige Gewinnanteil 2019 ist mit dem Preis abgegolten. Haben diese Regelungen Auswirkungen auf die Höhe des Veräußerungsgewinns i.S.d. § 16 II S. 1 EStG? A führt das Geschäft im Rahmen eines Einzelunternehmens ab 01.01.2020 fort. BW übernommene WG von B & C am 31.12.2019 = 6.000 € BW anteilige WG A vor dem 31.12.2019 = 4.000 € Gesamtbuchwert zum 31.12.2019 = 10.000 € Verkehrswert = 20.000 € 3. Mit welchem Wert setzt A die Wirtschaftsgüter aus der GbR in seinem Betrieb „Einzelunternehmen“ an? Ist die Buchwertfortführung möglich? Ist ein Geschäfts- und Firmenwert zu aktivieren?
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