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Vertreter,Unterstützungskasse,BE

Unser Mandant ist selbständiger Versicherungsvertreter (P) gem. §§ 84, 92 HGB und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (1) bzw. § 5 (1) EStG. Aus dem Bestand an Versicherungsverträgen hat er gegenüber der Versicherungsgesellschaft (P) Anspruch auf eine Provision. Ein Teil dieses Provisionsanspruchs (Verwaltungsprovisionen) wird nun in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft (P), diese Beiträge an eine Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Bei der späteren Auszahlung besteht ein Wahlrecht (Rente oder Kapitalleistung). Somit würden diese in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelten Provisionsansprüche der Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern gleichgestellt, § 17 (1) BetrAVG. Fraglich ist die steuerliche Behandlung in der Ansparphase. Sind diese beim bilanzierenden Unternehmen (Mandant, Versicherungsvertreter) laufende Einnahmen? Oder gelten diese erst im Zeitpunkt der Zahlung als zugeflossen und werden dann als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG versteuert?
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