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Umtausch,mangelhaftes Hausboot,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG

Ein Mandant hat im September 2016 ein Hausboot gekauft und es als Ferienhaus vermietet. Nach diversen Mängelanzeigen gegen den Hersteller wurde zur Beilegung des Streits ein Vertrag geschlossen, in dem das Hausboot gegen ein anderes getauscht wurde, ohne jeglichen Geldfluss. 1. Wie ist das ertragsteuerlich zu behandeln? Muss ich das „alte“ Hausboot als Abgang buchen und dann mit demselben Wert den Zugang des neuen Bootes? 2. Was hat das für umsatzsteuerliche Auswirkungen?
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