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Veräußerung,Immobilie

Die Eheleute AB mit 19 % und der Sohn C mit 81 % Anteil haben vor ca. drei Jahren gemeinsam ein Grundstück mit aufstehenden Gebäuden zwecks Umbau erworben. Der Erwerb zu vorgenannten Bruchteilen erfolgte im Hinblick auf die von den Käufern geplante Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum. Die Objekte befinden sich zzt. noch in der Umbauphase mit dem Ziel, für die Eheleute AB eine Penthouse-Ferienwohnung mit 100 % Fremdvermietung und für C ein Lokal im Erdgeschoss sowie unabhängig davon drei Ferienwohnungen im Obergeschoss zu errichten. Für diese Bauherrengemeinschaft (BHG) wurden die bisherigen negativen Einkünfte durch eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt, der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zugerechnet und mittels einheitlicher und gesonderter Feststellungserklärung dem Finanzamt gegenüber erklärt und so auch vom FA veranlagt. Noch während der Umbauphase soll der unvollendete Komplex an den Nachbarn, der ebenfalls dort ein Hotel errichtet, verkauft werden. Meines Erachtens handelt es sich um normalen laufenden Gewinn in der EÜR, oder?
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