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Dienstwohnung,Betriebswohnung

Zwei natürliche Personen A + B sind als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG beteiligt (aktive Schreinerei), daneben hälftig beteiligt an einer GbR. Im Anlagevermögen der GbR befindet sich das Betriebsgebäude der Schreinerei, welches an die GmbH & Co. KG vermietet ist. Das Betriebsgebäude (Werkstatt) wurde 2018 und 2019 neu erbaut mit 100 % Vorsteuerabzug. In diesem Zuge wurde auf dem Betriebsgebäude eine „Betriebswohnung“ gebaut. Hier wurden nur neueste Materialien und Technik (Fenster, Küche) verbaut, um die Wohnung u.a. als „Vorführ-/Ausstellungs-“Objekt für Kunden zu nutzen. Lediglich die „Hülle“ der Betriebswohnung, wie Außenwände/Fenster/Türen, wurden von der GbR bezahlt mit vollem Vorsteuerabzug. Der Innenausbau (Estrich/Heizung/Sanitär/Küche) wurde von A privat getragen. Die von A privat getragenen Kosten sind bisher nicht in der GbR abgebildet, kein Vorsteuerabzug. Auf dem Gelände befinden sich keine weiteren Ausstellungsräume. Auch verkauft die Schreinerei Küchen. Die einzige Ausstellungsküche befindet sich in der „Betriebswohnung“, hier wird den Kunden die neueste Technik vorgeführt. Die Wohnung wird wie folgt genutzt (insgesamt fünf Räume mit 100 qm): zwei Räume – Ausstellung von Türen und Fenstern (30 qm). Die restlichen Räume werden von A mit dessen Frau privat genutzt. In den privatgenutzten Räumen sind neueste Möbel und die Küche verbaut, die auch für Kundenbesichtigungen genutzt werden. Es existiert kein Mietvertrag, es erfolgen keine Mietzahlungen. Die Wohnung ist allen Mitarbeitern (inkl. der privat genutzten Räume) der Schreinerei frei zugänglich, um Kundenbesichtigungen durchzuführen (Fenster, Schränke, Möbel). Die Wohnung wird ebenfalls zu Werbezwecken für die Schreinerei und Lieferanten nachweislich genutzt. Aus den Anschaffungskosten „Hülle“ durch die GbR wurde 2018 und 2019 voll die Vorsteuer gezogen. Zum 01.01.2020 hat A seinen Wohnsitz in die neue „Betriebswohnung“ verlegt. Die Erklärungen 2018 und 2019 sind bereits abgegeben und veranlagt. Der Jahresabschluss 2020 ist derzeit in Bearbeitung. Wie ist der Sachverhalt „Betriebswohnung“ ertrags- und umsatzsteuerlich abzubilden?
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