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Tätigkeit als Influencerin,Gewinnermittlung,Sachzuwendungen

A ist nebenberuflich als Influencerin tätig. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 4 III EStG. Des Weiteren ist A umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin, § 19 UStG. A erhält diverse Testprodukte von Unternehmen, die sie nach dem Test und der Bewertung im Internet behält. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kleidung, Schmuck, Handyzubehör bis zu einem Einzelwert in Höhe von 150 €. Frage: 1. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich im Zeitpunkt des Erhalts des Produkts? 2. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich im Zeitpunkt der Überführung der Produkte in das Privatvermögen? 3. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich im Zeitpunkt der Veräußerung aus dem Betriebsvermögen? 4. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich, wenn A die Produkte weder in das Privatvermögen überführt noch an Dritte veräußert?
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