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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,Kapitalgesellschaft

An einer operativen GmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt: A Holding mit 40 %, an der wiederum Gesellschafter A mit 100 % beteiligt ist. B Holding mit 60 %, an der wiederum Gesellschafter B mit 100 % beteiligt ist. A + B sind Geschäftsführer der operativen Gesellschaft, beziehen dort aber kein Gehalt. Jeder ist außerdem Gesellschafter bei der eigenen Holding GmbH. Es existiert ein Management-Fee-Vertrag zwischen den Holdings und der operativen Gesellschaft für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeiten. Nun möchte Gesellschafter A Räume in seiner privaten Wohnung als Lager, Archiv an die operative Gesellschaft untervermieten. Kann es hier ein Problem mit einer Betriebsaufspaltung geben? Eigentlich ist in Bezug auf die operative Gesellschaft keine personelle Verflechtung gegeben. Aber passiert etwas im Hinblick auf die Holding?
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