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Liebhaberei,Pferdezucht,Umwandlung

Ein Mandant erwirbt 2010 einen Reiterhof und bewirtschaftet diesen im Wege der Boxenvermietung und betreibt Pferdezucht. In den Jahren 2010–2018 erwirtschaftet er Verluste in Höhe von rd. 300.000 €. Die Steuerbescheide sind gem. § 165 AO vorläufig wegen der Anerkennung der Verluste/Liebhaberei. Das Einkommen des Mandanten besteht aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer seiner GmbH, Arbeitslohn rd. 120.000 € jährlich. Da das Finanzamt die Verluste jetzt rückwirkend aberkennen möchte, wird erwogen, den Betrieb (Buchwert 100.000 €, Verkehrswert unstreitig 500.000 €) in eine GmbH einzubringen, und zwar zum Buchwert. Durch den Nachweis der stillen Reserven ist die Ungewissheit beseitigt. Kann mit Aussicht auf Erfolg die Aufhebung der Vorläufigkeitsvermerke beantragt werden mit der Folge, dass der später entstehende Veräußerungsgewinn von der GmbH zu versteuern wäre?
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