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Betriebsaufspaltung,GmbH ? EU (Arzt),§ 15 EStG

Unser Mandant ist einerseits als Arzt selbstständig tätig, andererseits als angestellter Geschäftsführer für seine GmbH. Die GmbH mietet einen Raum, den die GmbH selbst für betriebliche Zwecke nutzt. Des Weiteren wird ein Zimmer an den Arzt untervermietet. Hier befindet sich die Arztpraxis. Fraglich ist, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt und ob der Arzt Gewerbesteuer zahlen muss.
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