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Pensionsrückstellung,Pension an Ehemann,Versterben,zwingende Auflösung

Sachverhalt: Die Einzelunternehmerin „M“ (Apotheke) hat mit ihrem angestellten Ehemann „V“ eine Pensionszusage vereinbart. In der Bilanz wird eine entsprechende Pensions-RS gebildet. Gegenfinanziert wird die Zusage über eine Lebensversicherung. Die Apotheke wird verkauft ohne Übernahme der Pensions-RS. Sodann wird der Betrieb der „M“ steuerlich ruhend gestellt, die Pensions-RS weiterhin bilanziert und mit Eintritt des Rentenalters von „V“ auch an ihn mtl. über Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Die inzwischen ausgezahlte Lebensversicherung wurde anderweitig verbraucht (durch eine Fehlinvestition). Im Jahr 2019 stirbt „V“. Aufgrund der hohen Pensions-RS und der im Verhältnis nur geringen mtl. Auszahlung an „V“ (wahrscheinlich aufgrund fehlender Liquidität) steht die Pensions-RS noch mit knapp 300.000 € in der Bilanz 2019. Frage: Gibt es eine Alternative zur gewinnwirksamen Auflösung der Pensions-RS im Zeitpunkt des Todes des „V“ im Jahr 2019? (Die „M“ wurde Alleinerbin nach „V“, kann aber insofern keine Ansprüche gegen sich selbst erwerben!?)
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