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§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG,Preisausschreiben oder Auslobung,Gegenleistung

Gemäß R 4.10 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 EStR gehören Preise anlässlich eines Preisausschreibens oder einer Auslobung nicht zu den Geschenken i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Was genau ist darunter zu verstehen? Leider konnten wir keine genauere Definition dazu finden. Unser Mandant verschenkt eine hochwertige Flasche Wein (über 35 €) an seinen „Mitarbeiter des Jahres“, hatte also vorher eine Prämie ausgelobt. Wichtig: Die Behandlung bei angestellten Arbeitnehmern ist uns bekannt, es geht nur um Geschenke an Geschäftspartner. Die „Mitarbeiter“ sind nicht in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, sondern stehen in ständiger Geschäftsbeziehung zu unserem Unternehmer. Sind diese Preise steuerlich abziehbar?
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