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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung,Sonderbetriebsvermögen

Mandant (M) ist zu 100 % GmbH Gesellschafter/Gf. Er verpachtet seine im Privatbesitz befindliche Halle an diese GmbH (Betriebsaufspaltung). Er möchte nunmehr die GmbH-Anteile nach der Übertragung des Grundstücks mit 70 % an seine zwei Kinder übertragen im Rahmen der Schenkung unter Zurückbehaltung der Stimmrechte mit 60 % aus diesen Anteilen. Er hätte dann noch die Abstimmungsmehrheit. Das Grundstück möchte er vorab in seine Ein-Mann-GmbH & Co. KG einbringen zum Buchwert. Der Komplementär nimmt nicht am Vermögen und der Entwicklung des Grundstücks teil. Die Erhöhung des Kommanditkapitals soll nicht zu einer handelsrechtlichen Verbindlichkeit in der GmbH & Co. KG führen. Der (M) möchte seine GmbH-Anteile nicht in die GmbH & Co. KG einbringen, sondern in seinem Privatvermögen weiter halten. Die Gewinnrücklagen in der GmbH liegen derzeit bei über 1 Mio. € und der Verkehrswert über 5 Mio. €. Frage: Ist die Zurückbehaltung der GmbH-Anteile schädlich für den Übergang des Grundstücks auf die KG zum Buchwert? Was passiert nach der Übertragung der GmbH-Anteile auf die Kinder mit Rückbehalt der Stimmrichte und sodann später nach Verzicht auf die Stimmrechte im Bereich der Einkommensteuer? Droht möglicherweise eine Zwangsauflösung der stillen Reserven aus den GmbH-Anteilen?
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