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Rückbauverpflichtung,Rückstellung

A betreibt eine Photovoltaikanlage auf einer vor zehn Jahren angemieteten Dachfläche. Der Mietvertrag ist endet nach einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Miete wurde im Voraus für 20 Jahre geleistet. Nach Beendigung des Mietvertrags ist der Abbau der Photovoltaikanlage zu Lasten des A vorzunehmen. Es stellt sich die Frage, inwieweit hier schon während der Laufzeit des Mietvertrags eine Rückstellung für die Rückbauverpflichtung aus steuerlicher Sicht vorgenommen werden muss bzw. vorgenommen werden kann.
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