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Eigenverbrauch,Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Herr R. führt eine Autowerkstatt im Rahmen einer Einzelunternehmung. Als einziges Fahrzeug, dass der Inhaber auch für private Zwecke nutzt, wurde eine V-Klasse in Form des Marco Polo (Mehrsitzer, aber ausgestattet mit Küche, Aufstelldach etc.) angeschafft. Herr R. führt für drei Monate entsprechende Aufzeichnungen, die die über 50-prozentige betriebliche Nutzung nachweisen sollen. Für die übrigen Fahrzeuge, die im Eigentum der Gesellschaft stehen und als Werkstattersatzwagen eingesetzt werden, werden Fahrtenbücher geführt. Diese werden gem. Auskunft nur betrieblich genutzt. Frage: Ist der Nachweis einer Drei-Monats-Aufschreibung für die Nutzung des Marco Polo als Betriebsfahrzeug ausreichend (für Zuordnung zum BV, Vorsteuerabzug und 1-Prozent-Methode)? Oder sind ergänzende Erläuterungen notwendig und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Das Finanzamt bittet um eine entsprechende Begründung der betrieblichen Zuordnung, da es sich hier um ein Wohnmobil handelt und der Unternehmer nicht in diesem Bereich tätig ist.
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