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nachträgliche Einkünfte nach § 24 EStG,Betriebsaufgabe

Ein Gastronom gibt 2019 seinen Betrieb auf. Das Betriebsgebäude sowie das Anlagevermögen werden in das Privatvermögen überführt. Jetzt – April 2021 – gibt es einen Interessenten für die Kücheneinrichtung. Entnahmewert 1.000 €; Nettoverkaufswert 10.000 €. Handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, § 24 Nr. 2 EStG, oder um ein privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG?
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