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Arbeitszeitkonten,Bilanzierung

Die L-GmbH hat mit ihren Arbeitnehmern Wertguthabensvereinbarungen. Die Arbeitnehmer verzichten während der Erwerbsphase auf einen Teil ihres Gehalts und zahlen diesen Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei auf ihr Wertkonto ein. Mit Hilfe dieses Wertkontos können die Arbeitnehmer z. B. vorzeitig in Rente gehen und überbrücken die Zeit zwischen Arbeitsende und gesetzlichem Rentenbeginn. Die L-GmbH hat für die Wertguthaben über die N-GmbH Wertkonten eingerichtet. Es handelt sich um eine Treuhandlösung. Frage: Sind in der Handels- bzw. Steuerbilanz des Mandanten Aktiv- oder Passivposten auszuweisen?
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