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Sachspenden,Nachweis

Im Rahmen der Corona-Pandemie spenden viele Einzelhändler z.T. nicht oder nur schwer veräußerbare Ware an gemeinnützige Organisationen. Zum Thema Umsatzsteuer sind diese Spenden aus Sicht des Spenders durch mehrere BMF-Schreiben vom 18.03.2021 geklärt worden. In welcher Höhe dürfen die gemeinnützigen Organisationen nun jedoch die Spendenbescheinigung ausstellen? Darf bei Nachweis einer Einkaufsrechnung trotzdem der dort ausgewiesene Wert in der Spendenbescheinigung ausgewiesen werden, oder muss eher auf den beizulegenden Wert im Zeitpunkt der Spende abgestellt werden? Wie kann hier eine Nachweisführung gelingen?
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