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Gewerblicher Grundstückshandel,Neubau,unbedingte Veräußerungsabsicht

Meine Mandantin, ein Ehepaar, hat 2019 ein Mehrfamilienhaus (GbR 50:50) auf einem erworbenen Grundstück errichtet, die enthaltenen drei Wohneinheiten werden seitdem vermietet. Nun wurde durch das Ehepaar ein weiteres Grundstück gekauft (GbR 50:50), und das Ehepaar plant die Errichtung von vier Reihenhäusern auf diesem Grundstück. Das Ehepaar plant den Weiterverkauf von drei Reihenhäusern und möchte eins selbst weiterhin vermieten. Was passiert beim Verkauf von drei Reihenhäusern? Ist dieDreiobjektgrenze eingehalten und eine Gewerblichkeit nach § 15 EStG vermieden? Oder droht schon ab dem ersten Objekt die Gewerblichkeit? Wenn eine Gewerblichkeit angenommen werden muss, was passiert mit dem bereits errichteten Objekt aus dem Jahr 2019, was weiterhin nur vermietet wird, weiterhin Einkünfte aus V+V oder gewerbliche Mieteinkünfte?
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