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gewerblicher Grundstückshandel,Fristbeginn

Unser Mandant hat in seinem Privatvermögen bzw. ist Eigentümer von 20 Einfamilienhäusern. Die Häuser werden auch dauerhaft vermietet = Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung. Noch in diesem Jahr möchte unser Mandant vier Häuser verkaufen. Im Kalenderjahr 2022 werden dann weitere zwei Häuser verkauft und im Kalenderjahr 2023 auch weitere drei Häuser. Frage 1: Wann beginnt die Spekulationsfrist? Ist das ab Herstellung des Gebäudes oder ab Beurkundung der Kaufverträge (Bsp. Kauf Grundstück)? Frage 2: Falls alle Häuser außerhalb der Spekulationsfrist (= über zehn Jahre) sind, kann das trotzdem zum gewerblichen Grundstückshandel führen?
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