Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einnahme,Zeitpunkt

Unser Mdt. nutzt sehr intensiv die Werbetätigkeit von Influencern, um seine Produkte entspr. bekannt zu machen. Der Mdt. verkauft biologisch nachhaltige Reinigungsmittel. Dabei werden den Influencern (mittlerweile ca. über 100 einzelne Influencer) Warenproben zur Verfügung gestellt. Diese Warenproben haben einen Paketpreis von 30 bis 90 €, abhängig von der Werbereichweite des Influencers. Die Influencer müssen diese Produkte nicht wieder zurücksenden, sondern können darüber frei verfügen. Zusätzlich (bzw. primär) erhalten einige Influencer eine Vergütung für die Werbetätigkeit. Frage: Handelt es sich bei der Hingabe der Warenproben für den Influencer um eine Einnahme nach § 8 Abs. 2 EStG, die er versteuern muss? Wenn ja, gilt diese gleichzeitig als (vollständig) „verbraucht“, wenn sie/er die Proben für die Werbetätigkeit als Influencer nutzt (z.B. Video-Show etc.)? Dabei gehen wir davon aus, dass kein vollständiger Verbrauch der umfangreichen Proben während der Werbe- bzw. Dreharbeiten erfolgt, sondern nur ein Bruchteil, und der Rest für private Zwecke verwendet werden könnte.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen