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Wegzug,Rücklage

Ein Einzelunternehmer hat im Jahr 2020 seinen Betrieb verkauft, in dem das bilanzierte Grundstück und Gebäude erhebliche stille Reserven innehatten. Zum 31.12.2020 wurde eine §-6b-Rücklage für den Veräußerungsgewinn (entsprechend den stillen Reserven von GuB + Gebäude) gebildet, da eine ersatzweise Investition beabsichtigt ist. Im Herbst 2021 beabsichtigt der ehem. Einzelunternehmer, nach Spanien zu ziehen und keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland zu haben. Ist der dauerhafte Wegzug für die vorhandene §-6b-Rücklage schädlich?
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