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Aktivierung Gebäudeteile,Sonderbetriebsvermögen

Ein Ehepaar arbeitet auch beruflich zusammen im Rahmen einer Baufinanzierungs-GbR (Anteile 50/50). Der Ehemann hat noch ein Einzelunternehmen mit dem Schwerpunkt Immobilienvermittlung, dieses hat aber im Verhältnis zur GbR nur geringfügige Umsätze. Das Ehepaar möchte ein Bürogebäude kaufen, um dort auch die geschäftlichen Aktivitäten unterzubringen. Das Gebäude hat 500 qm, 300 qm sollen beruflich selbst genutzt werden, 200 qm sollen an Dritte vermietet werden. Auf dem Teilbereich mit den selbstgenutzten 300 qm befindet sich eine Photovoltaikanlage, welche auch den Stromverbrauch sicherstellen soll. Es ist angedacht, dass die 300 qm des selbstgenutzten Teils zusammen mit der PV-Anlage bei der GbR aktiviert werden. Die 200 qm fremdgenutzter Teil sollen im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und dann den Eheleuten im Privatvermögen zugeordnet werden. Fragen: 1. Ist diese Gestaltung steuerlich in Ordnung, oder muss der geringfügige Anteil für das Einzelunternehmen dort zwingend aktiviert werden? 2. Reicht es hinsichtlich der Trennung der einzelnen Bürogebäudeteile, dass diese im Notarvertrag bezeichnet werden, oder bedarf es explizit einer notariellen Teilungserklärung? 3. Eine Alternative wäre, dass die PV-Anlage seitens der Ehefrau oder von einer neuen GbR der Eheleute erworben wird. Besteht dann die Gefahr einer Betriebsaufspaltung?
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