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Betriebsaufspaltung,faktische Beherrschung

Sachverhalt: A ist 100-%-Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH. A legt die A-GmbH in die A-Familienstiftung ein. A wird Vorstand der A-Familienstiftung. A verpachtet ein zu 100 % in seinem Privatbesitz befindliches Grundstück an die A-Familienstiftung. Das Grundstück ist wesentliche Betriebsgrundlage der A-GmbH. Frage: Wird somit eine Betriebsaufspaltung begründet?
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