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§ 6b EStG,Betriebsverpachtung

Ein Mandant betreibt ein Hotel (Kauf mit Übergang Besitz/Nutzen/Lasten am 02.04.2016). Jetzt ist ein Verkauf beabsichtigt. Um den Veräußerungsgewinn in eine §-6b-EStG-Rücklage einstellen zu können, soll das Hotel bis einschließlich Ende April 2022 im Ganzen an den zukünftigen Käufer verpachtet werden. Der Kaufvertrag soll jetzt geschlossen werden, mit Festlegung der zwischenzeitlichen Pacht und Besitzübergang zum 01.05.2022. Der zukünftige Erwerber möchte zwischenzeitlich den Hotelbetrieb einstellen und Baumaßnahmen durchführen, um eine Nutzungsänderung zum Klinikbetrieb durchzuführen. Frage Ist die zwischenzeitliche Verpachtung des Hotels mit den im Vorfeld beabsichtigten Änderungen des zukünftigen Erwerbers schädlich für die geplante §-6b-EStG-Rücklage?
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