Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Progressionsvorbehalt,Anwendung

Wir haben in unserer Mandantschaft folgenden Fall: Der Steuerpflichtige X hat seinen einzigen Wohnsitz in Deutschland. Er erzielte 2020 ausschließlich niederländische Einkünfte, im Einzelnen: – Niederländisches Krankengeld (wird dort vom AG ausgezahlt) bis 06/2020 – Abfindung (Transidievergüding) des niederländischen Arbeitgebers – Erwerbsminderungsrente der UWV (20.000 €) Unseres Erachtens haben die Niederlande für sämtliche Einkünfte das Besteuerungsrecht. Diese Auffassung entspricht auch der Vorgehensweise in den Niederlanden. Im Rahmen der Vermeidung der Doppelbesteuerung führt nun allerdings die Kombination aus Progressionsvorbehalt und Anrechnungsverfahren dazu, dass in Deutschland eine Steuernachzahlung von ca. 1.500 € entstehen soll. Dies kann grundsätzlich nicht dem Sinn und Zweck des DBA entsprechen, da sämtliche Einkünfte in den Niederlanden versteuert werden und seine Steuerbelastung auf diese Weise klar höher ist, als wenn sein Wohnsitz in den Niederlanden läge. Haben wir hier einen Denkfehler? Oder ist die Konsequenz, dass der Mandant bspw. ein Verständigungsverfahren anstreben muss?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen