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Aufgabegewinn,§ 16 Abs. 2 EStG,negatives Eigenkapital

Unser Mandant (Einzelunternehmer, Bilanzierender) veräußert seinen Betrieb (Einzelhandel für Damenmode) zum 31.12.2019. Folgende Schlussbilanz zum 31.12.2019: Aktiva: Pkw 20.400 € Kasse/Bank 35.400 € Kapital (negativ) 44.100 € Passiva: Rückstellung 900 € Verbindlichkeiten Bank 88.300 € Verbindlichkeiten sonst. 10.700 € Der gemeine Wert des Pkw beträgt brutto 18.000 € (Dieselfahrzeug). Der Mandant übernimmt den Pkw ins Privatvermögen, ebenso die Kasse/Bank und bezahlt im Folgejahr alle Schulden inkl. Rückstellung in Höhe von 99.900 € aus dem Privatvermögen. Wie berechnet sich der Betriebsaufgabegewinn/-verlust?
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