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Anwendung von § 16 Abs. 4 EStG,Anwendung von § 34 EStG

Der Mandant ist zu 50 % an einer Verwaltungs-GmbH (Komplementärin der nachfolgenden Gesellschaften), der X-GmbH & Co. KG sowie der Y-GmbH & Co. KG beteiligt. Er verkauft seine Anteile an den anderen Mitunternehmer. Die Anteile an der Komplementärin werden zu Buchwerten verkauft. Bei den Veräußerungen aus X und Y erzielt er Gewinne in Höhe von 190.000 € (X) und 15.000 € (Y). Kann er für die Veräußerung an X den „halben Steuersatz“ in Anspruch nehmen und für Y den Freibetrag bis 45 T€? Oder ist nur einmal die Wahl bei diesem einheitlichen Veräußerungsvorgang möglich? Das notwendige Alter hat der Mandant erreicht. Auch hatte er noch keine Betriebsveräußerung in der Vergangenheit vollzogen.
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