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Umbau,Gebäude

Anfrage bezüglich folgenden Sachverhalts: Mandant • Es wird eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt. • Im Jahr 2021 hat ein Umzug der Geschäftsräume sowie der Werkstatt stattgefunden. • Es sind Kosten entstanden von rund 42.000 € für den Umbau der neuen angemieteten Geschäftsräume/Werkstatt. • Die Kosten enthalten Trockenbauarbeiten (16.900 €), Elektroinstallation 3.800 €), Innenausbau (2.900 €), Sanitärinstallationen (3.600 €), Malerarbeiten (3.480 €), Brandschutz (860 €), Bodenbelag (3.500 €) und Klima-Heizungsanlage (6.000 €), Schließanlage und Tür (875 €) und Miete für Toiletten (320 €). Rahmenbedingung lt. Mietvertrag ab 10.12.2020, Fertigstellung am 31.03.2021 • Gilt für fünf Jahre • Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre. • Bei Kündigung, also erstmals zum 31.03.2026 möglich, muss der Mietgegenstand wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Somit müssten alle Einbauten etc. zurückgebaut und verschrottet werden. Frage • Welche Kosten können sofort abgeschrieben werden? • Müssen die gesamten Umbaukosten abgeschrieben werden, wenn ja, ist dies auf die Laufzeit von fünf Jahren möglich? • Müssen nur z. Bsp. die Klima-Heizungsanlage, Bodenbelag abgeschrieben werden …?
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