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Betriebsstätte,Firmenwagen

Unser Mandant hat ein Einzelunternehmen. Das Gewerbe wurde zuhause angemeldet, Büroarbeiten (wie Buchhaltung, Rechnungschreibung etc.) werden einmal die Woche von zuhause aus erledigt. Unser Mandant fährt täglich zu einem Kunden, wo er in dem Büro des Kunden ca. fünf bis sechs Stunden arbeitet. Anschließend fährt er nach Hause. Fraglich ist, ob diese Fahrten zum Kunden und zurück Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte sind oder als Reisekosten zu bewerten sind.
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