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Alterversorgungsverpflichtungen,Sicherheiten,Saldierung

Eine Mandantin in der Rechtsform einer GmbH (Ingenieurbüro) hat dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Die GmbH hat zur Absicherung bzw. Rückdeckung der Zusage zwei Lebensversicherungen, eine Grundschuld und zwei Wertpapierdepots, die allesamt zugunsten des Gesellschafters verpfändet sind. Da die Zusage nun umfangreich überarbeitet wurde bzw. neu gefasst wurde, sollen die Sicherheiten neu bestellt werden. Der damit betraute Rechtsanwalt empfiehlt statt der Verpfändung eine Sicherungsabtretung zugunsten des Gesellschafters; dies vor dem Hintergrund, dass diese Abtretung nicht streng an der Zusage haftet, wenn diese in irgendeiner Form mal verändert wird. Fragen 1. Sind die auf diesem Weg abgetretenen Sicherheiten weiterhin in der Bilanz der GmbH zu bilanzieren? Bei der Verpfändung stellt sich diese Frage nicht. 2. Können bzw. müssen die Sicherheiten dann handelsrechtlich weiterhin mit der Pensionsrückstellung saldiert werden?
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