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Verlust,Corona

Mein Mandant (Arbeitnehmer) betreibt seit 20 Jahren ein nebenberufliches Gewerbe als Volleyballversand und -verkauf. Hierzu fährt er zu Volleyballturnieren und verkauft dort und über seinen Online-Shop Volleyball- und Sportzubehör. Jetzt sind seit einem Jahr die Sporthallen aufgrund staatlicher Pandemie-Anordnungen geschlossen, und Volleyball findet praktisch nicht statt, ebenso keine Volleyballturniere. Die Nachfrage nach Volleyballzubehör bei seinen Kunden ist somit fast nicht mehr vorhanden. Aus diesem Grund entsteht bei ihm aufgrund der zuvor eingekauften Ware ein Verlust. Die Jahre zuvor hatte er immer Gewinne und entsprechend Steuern gezahlt. Es ist bisher auch nicht absehbar, wie lange das noch so bleibt. Im Jahr 2021 sind auch alle Turniere abgesagt, so dass wieder ein Verlust entstehen wird. Jetzt fordert das Finanzamt schon für das Jahr 2020 eine Darlegung der Gewinnerzielungsabsicht an: – Maßnahmen zur Überwindung der Verlustsituation, – warum mein Mandant die Tätigkeit trotz Verlustsituation fortführt, – Vorausberechnung angestrebter Totalgewinn usw. Kann mein Mandant nicht drei bis fünf Jahre Verluste machen, zumal diese ja durch staatliche Pandemiemaßnahmen verursacht sind? Hat das Finanzamt hier nicht ein nachprüfbares Ermessen auszuüben? Muss ich meinem Mandanten jetzt raten, vorsichtshalber sein Gewerbe abzumelden, um steuerlichen Schaden abzuwenden?
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