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§ 7g EStG,Erwerb von einem Gesellschafter der erwerbenden Personengesellschaft,Verlängerung des Investitionszeitraums

Mein Mandant hat ein Einzelunternehmen Photovoltaik (mehrere PV-Anlagen) und eine GbR Photovoltaik (eine PV-Anlage) zusammen 50/50 mit seiner Ehefrau. In der GbR müssen noch Anschaffungen für eine Photovoltaikanlage gemacht werden, da hier ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, der noch nicht wieder aufgelöst ist. Besteht die Möglichkeit, eine PV-Anlage des Einzelunternehmens an die GbR zu verkaufen, um damit die Anschaffung für den gebildeten Investitionsabzugsbetrag in der GbR zu tätigen? Gleichzeitig würde mein Mandant im Einzelunternehmen dann einen neuen Investitionsabzugsbetrag bilden. Somit hätte er mehr Zeit für die Anschaffung, ohne dass Steuern im Altjahr anfallen. Frage: Ist es so möglich? Oder gibt es Probleme mit § 42 AO o.Ä.? Zusätzlich habe ich noch die Frage, ob die Verlängerung des Zeitraums der Investitionspflicht beim Investitionsabzugsbetrag von drei auf vier Jahre coronabedingt sein muss oder ob es einfach so für alle Steuerpflichtigen gilt.
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