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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung,sachliche Verflechtung

Die 100-%-Gesellschafterin eines mobilen Pflegedienstes (Rechtsform: GmbH) hält im Privatvermögen mehrere Immobilien. Der Pflegedienst-GmbH werden folgende Immobilien überlassen: – 2 x Wohnungen, die von dem Personal genutzt werden (Personalwohnungen) – 1 x Wohnung zur Nutzung als Büro – 1 x Kellerräume zur Nutzung als Lager/Archiv Eine personelle Verflechtung ist gegeben. Stellen die überlassenen Räume daneben auch eine wesentliche Betriebsgrundlage des mobilen Pflegedienstes dar (sachliche Verflechtung)?
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