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Einkommensteuer,Mitunternehmerschaft,Mitunternehmerrisiko

Im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möchte der Hauptgesellschafter (70 %) mit den beiden anderen Gesellschaftern (jeweils 15 %) eine Regelung bezüglich der Gewinnverteilung treffen. In den ersten sechs Jahren der Tätigkeit soll den beiden Mindergesellschaftern ein garantierter Mindestgewinnanteil i. H. v. 150.000 € zugerechnet werden. Sollten die Gewinnanteile geringer sein, mindert dieses den Gewinn des Hauptgesellschafters. Die entsprechenden Differenzen zwischen dem aus der Beteiligungsquote ermittelten Gewinn und dem Mindestbetrag i. H. v. 150.000 € soll als Verlustvortrag auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen und dort ausgeglichen werden. Gibt es aus steuerlicher Sicht Einwände gegen diese Regelung (eventuell fehlendes Mitunternehmerrisiko)?
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