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Betriebsaufgabe,Vermietung,Zwang

Ein Metzger und früherer Gastwirt hat seine aktive Tätigkeit stark eingestellt. Die Gaststätte/Pension wird gar nicht mehr betrieben und die Metzgerei ist auf ein Minimum reduziert (Schweinehälftenverkauf, Jahresumsatz unter 5.000 €). Das Gaststätten-/Pensionsgebäude (in dem auch der Metzgereiladen ist) wird nun aus finanziellen Gründen an private Festmieter vermietet, ein Teil an einen Bäckereiladen. Das ehemalige Schlachthaus wird an einen gewerblichen Mieter, der Kfz-Reparaturen durchführt, verpachtet. Fragen: 1. Kommt es zu einer (Zwangs-)Betriebsaufgabe, wenn er seine geringe Tätigkeit als Metzger ganz aufhört und somit nur alles vermietet wird? 2. Es sollen nun Garagen für die Festmieter gebaut werden. Können sie dem gewerblichen Betriebsvermögen zugeordnet werden, da sich noch immer alles im Betriebsvermögen befindet? (Hintergrund dieser Frage ist, dass eine Rücklage nach § 6c EStG aus einem landwirtschaftlichen Grundstücksverkauf auf diese Garagen übertragen werden soll)
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