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Rücklage für Ersatzbeschaffung,Schadenersatzansprüche Baumängel,mehrjährige Verfahrensdauer

Kann eine Rücklage für Ersatzbeschaffung für ein Wirtschaftsgut über mehrere Jahre aufgebaut/erhöht werden? Oder können mehrere RfE für ein WG gebildet werden? Wann und in welcher Höhe kann eine Rücklage gebildet werden, wenn der Schadenseintritt über mehrere Jahre (in Etappen nach Gewerken) festgestellt wird? Sachverhalt: Ein Bauunternehmer erstellt ein Gebäude für den Eigentümer, allerdings mangelhaft. Die Klage des Gebäudeeigentümers gegen den Bauunternehmer zieht sich über mehrere Jahre und Instanzen. Schlussendlich wird gerichtlich festgestellt, dass das Gebäude aufgrund der Baumängel bei Herstellung abbruchreif ist; insoweit liegen unseres Erachtens die Voraussetzungen einer RfE vor. Problematisch ist, dass bereits durch Zwischenurteile über zwei bis drei Jahre verteilt Schadenersatzansprüche zuerkannt wurden. Kann/muss hier in jedem Jahr eine RfE (in Höhe der Summe der Teil-Entschädigung) gebildet bzw. eine bereits gebildete Rücklage um diese Summe erhöht werden? Kann erst im Jahr des Endurteils eine RfE gebildet werden, ggf. nur über den restlichen Schadenersatz abzgl. der bereits zuerkannten Teil-Entschädigungen? Muss in den Jahren vor der endgültigen Schadensfeststellung die zuerkannte Teil-Entschädigung im jeweiligen Jahr versteuert werden? Müssen oder können die Teil-Entschädigungen mit einer Teilwertabschreibung jeweils im Jahr des Zwischenurteils neutralisiert werden?
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