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§ 7g Abs. 4 EStG,Betriebsveräußerung

Unternehmer A führt einen Entsorgungsbetrieb in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. A plant die Anschaffung eines Lkw im Jahr 2021 in Höhe von 80.000 € netto. Hierfür wird im Jahr 2020 ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 32.000 €  gebildet. Der Lkw wird tatsächlich im November 2021 angeschafft. Zum 31.12.2022/0.00 Uhr überträgt A seinen Betrieb entgeltlich auf den Erwerber B. Sind die Voraussetzungen für die Übertragung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG bei A im Jahr 2021 erfüllt?
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