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Privates Veräußerungsgeschäft,Gewerblicher Grundstückshandel,Bauland

Es wurde Ackerland, welches den Steuerpflichtigen länger als zehn Jahre gehört, in Bauland umgewandelt und in vier Grundstücke aufgeteilt. Es wurden zwei der Grundstücke an fremde Dritte zum üblichen Verkehrswert verkauft. Die anderen beiden Grundstücke wurden, je eins, an die zwei Söhne verschenkt. Der Verkehrswert pro Grundstück liegt bei ca. 300.000 €. Dieser Vorgang war eine einmalige Angelegenheit und wird sich nicht wiederholen. Muss auf den Gewinn aus der Veräußerung der beiden verkauften Grundstücke Steuern gezahlt werden?
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