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Einkommensteuer,Betriebsaufgabe,Wesentliche Betriebsgrundlage

Mandantin A hat einen Gaststättenbetrieb mit Hotel (Bilanzierung). Der Betrieb wurde zum 01.01.2019 verkauft als Betriebsaufgabe im Ganzen. Zum 31.12.2018 befanden sich zwei Pkw im Betriebsvermögen. Pkw 1 wird vom Verkäufer nun selbst privat genutzt, Pkw 2 wird vom Käufer weiter betrieblich genutzt; es handelt sich um Mutter (Verkäuferin, Mandantin A) und Tochter (Käuferin, Mandantin B). Es stellt sich nun für uns die Frage, ob eine Entnahme des Pkw schädlich sein könnte: a) ertragsteuerlich, b) umsatzsteuerlich, sofern es sich hierbei um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt. Sollte es schädlich sein, wird die Entnahme erst im Betrieb von Mandantin B erfolgen.
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