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Mietkauf,Anschaffungskosten,GWG

Bauunternehmer A mietete zwei Baugeräte von einem Baumaschinenhändler. Hierfür hatte er im Jahr 2018 mehrere Monate Miete an den Vermieter bezahlt. Im Jahr 2019 hatte der Baumaschinenhändler diese Geräte zum Kauf angeboten. Im April 2019 hatte der Händler dem A Rechnung erteilt: Kaufübernahme aus Mietvertrag für Baugerät 1 = 1.700 €, Anrechnung Miete = 1.400 €. Kaufübernahme aus Mietvertrag für Baugerät 2 = 2.700 €, Anrechnung Miete = 2.200 €. Für Baugerät verbleiben somit netto = 300 €, für Baugerät 2 somit netto = 500 € zuzüglich Umsatzsteuer 19 %. Frage: Die Mieten wurden bei A im Jahr 2018 als Betriebsausgaben gebucht, gezahlte Mieten im Jahr 2019 ebenfalls. Kann A die Geräte als GWG im Jahr 2019 buchen?
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