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Verkauf Kommanditanteile,Gewinnbezugsrecht,Zurechnung Einkünfte

Welche Konsequenzen hat das Ausscheiden (Anfang 2021) einer Kommanditistin gegen Abfindung zum festen Kaufpreis, wenn der Kaufpreis in etwa den Kapitalkonten der Kommanditistin entspricht? Ein Veräußerungsgewinn ergibt sich dann nicht? Hierbei wird ein Gewinnbezugsrecht für die Ausscheidende für sämtliche noch nicht festgestellten und ausgeschütteten Gewinne für 2019 und 2020 ausgeschlossen. Wie ist hier die Auswirkung auf Käufer und Verkäuferin? (Die technische Vorgehensweise ist unklar: Sind im Nachhinein die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu ermitteln und der Einkommensteuer 2019 und 2020 der ausscheidenden Kommanditistin zu unterwerfen, also wie bisher zu versteuern, und dann der sich ergebende Gesamtbetrag der Buchwerte des Mitunternehmeranteils zum Zeitpunkt der Veräußerung (01.03.2021) als Veräußerungsgewinn oder -verlust zu versteuern?)
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