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Betriebsaufspaltung,Übertragung

Sachverhalt: Der D hält 100 % der Anteile an der D-GmbH (Wert ca. 20 Mio. €). Weiter befinden sich in der Besitzgesellschaft des D (Einzelunternehmen, Betriebsaufspaltung) größere Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude (Wert ca. 15 Mio. €), welche an die D-GmbH vermietet werden. Zusätzlich befinden sich in der Besitzgesellschaft weitere Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude (Wert ca. 10 Mio. €), welche der D an fremde Dritte (Mieter sind andere, fremde Unternehmen) vermietet hat. Der D ist über 80 Jahre alt und möchte nun die Anteile an der D-GmbH und die von der D-GmbH genutzten Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude an den ersten Sohn und die an fremde Dritte vermieteten Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude an den zweiten Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Vorgesehen ist, zwei unabhängige GmbH & Co. KGs zu gründen, die erste GmbH & Co. KG mit den Anteilen an der D-GmbH und den von der D-GmbH genutzten Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäuden und die zweite GmbH & Co. KG mit den an fremde Dritte vermieteten Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäuden. Wir würden im ersten Schritt das Besitzunternehmen in zwei Besitzunternehmen aufteilen: Besitzunternehmen 1 Anteile an der D-GmbH und von der D-GmbH genutzte Grundstücke, Besitzunternehmen 2 an fremde Dritte vermietete Grundstücke. Frage: Wie teilt man ein Besitzunternehmen in zwei Besitzunternehmen auf? Ist dies unter Beibehaltung der Buchwerte möglich? Stellen die an fremde Dritte vermieteten Grundstücke eine wesentliche Betriebsgrundlage dar? Im nächsten Schritt würden wir zwei neue Verwaltungs-GmbHs gründen und diese dann dem Besitzunternehmen 1 und dem Besitzunternehmen 2 beitreten lassen. Dieser Vorgang Eintritt GmbH als Komplementär ohne Vermögensbeteiligung fällt nicht unter das UmwStG, weil hier lediglich das Rechtskleid geändert wird (Umwandlungserlass, Rz. 01.47 Abs. 2). Somit ist dieser Schritt dann zu Buchwerten möglich. Frage: Ist die Aufteilung des Besitzunternehmens in zwei Besitzunternehmen ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich? Nach welchen Paragraphen? Das Umwandlungssteuergesetz gilt ja für Besitzunternehmen nicht. Stellen auch die an fremde Dritte vermieteten Grundstücke eine wesentliche Betriebsgrundlage dar? Oder eher nicht, da es sich ja nur um Vermietungsvermögen handelt? Alternativ könnte man auch im ersten Schritt durch Beitritt einer Verwaltungs-GmbH eine GmbH & Co. KG gründen und dann diese GmbH & Co. KG im Wege der Aufspaltung in zwei neue GmbH & Co. KGs aufspalten. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob das an fremde Dritte vermietete Grundstück eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt und somit eine Aufspaltung zu Buchwerten nach UmwStG möglich ist.
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