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Einkommensteuer,Einkunftsart,Einkünfte aus Selbständigkeit

Mandant, Dipl.-Ingenieur (Maschinenbau), unternimmt Beratungen auf den Gebieten der Fahrzeugzertifizierung im nationalen und internationalen Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge. Er war bisher Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH mit der gleichen Tätigkeit. Zudem war er beim TÜV SÜD amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kfz-Verkehr. Er möchte diese beratende Tätigkeit nun „selbständig“ weiter ausüben. Frage: Wie sind die Einkünfte daraus zu qualifizieren?
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