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§ 6b EStG,Übertragung

Mandant veräußert Betriebsgebäude mit erheblichen stillen Reserven im Jahr 2020 im Verpachtungsbetrieb einer Betriebsaufspaltung (Einzelunternehmen – keine wesentliche Betriebsgrundlage). Im Jahr 2021 soll ein Objekt erworben werden, welches nur Vermietungszwecken dient. Ist die Übertragung nach § 6b EStG möglich, wenn wir das neue Objekt in einer neuen UG & Co. KG erwerben, an der der Mandant auch zu 100 % beteiligt ist (aktuell haben wir bei § 6b EStG ja personenbezogene Betrachtungsweise)? Habe ein Störgefühl, es im Verpachtungsbetrieb/Betriebsaufspaltung zu erwerben und auch wegen Übertragung auf ein Objekt, welches nur zur privaten Vermietung erworben wird, allerdings durch UG & Co. KG gewerblich geprägt wäre! Eine Übertragung im Jahr 2021 ist möglich?
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