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Betriebsaufgabe,Aufgabeerklärung durch Erbe,§ 16 Abs. 3b EStG

Mein Mandant ist im Februar 2021 verstorben. Er erzielte Einkünfte aus einem verpachteten Gewerbebetrieb durch die Vermietung von Anlagevermögen an eine GmbH, an der er zu 50 % beteiligt war; die anderen 50 % gehören seinem Sohn. Durch den Erbfall wird der Sohn jetzt zum alleinigen Gesellschafter der GmbH und erbt auch den verpachteten Gewerbebetrieb. Für diesen möchte er rückwirkend für seinen Vater die Betriebsaufgabe erklären, um den Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG und den halben Steuersatz gem. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG in Anspruch nehmen zu können. Die steuerliche Rückwirkung ist in § 16 Abs. 3b EStG geregelt, die besagt, dass dies innerhalb von drei Monaten nach Aufgabe möglich ist. Frage 1: Kann auch der Erbe (Sohn) die Aufgabe drei Monate rückwirkend bis zum Sterbetag (hier bis 21.05.2021) erklären? Frage 2: Ist die Betriebsaufgabe der Einzelfirma auch ohne Liquidierung der GmbH (bis zum Erbfall je 50 % Beteiligung Vater und Sohn) möglich?
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