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§ 7g EStG i.d.F. des JStG 2020,Erfüllung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen,Vermietung ins Ausland

Unser Mandant ist im Bereich Lohnarbeiten im Holz- und Metallbereich unterwegs. In gewissen Abständen kauft er Bearbeitungsmaschinen und verpachtet diese an einen Verarbeitungsbetrieb in Polen. Einige Maschinen werden später von Polen aus weiterverkauft, andere werden von dem Pächter käuflich erworben. Die Zeiträume der Verpachtung sind dabei sehr unterschiedlich. Der Mandant benötigt diese Maschinen nicht in seinem Betrieb, da er nicht selber produziert (die Produktion erfolgt auch in Polen). Frage: Nach den neuen Regelungen des § 7g EStG wäre die Bildung eines IAB ab 2020 auch für ein Wirtschaftsgut möglich, welches vermietet/verpachtet wird. Bezieht sich diese spezielle Regelung auch nur auf inländische Betriebe/Betriebsstätten (kurzfristiger Zugriff etc.)?
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