Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Herstellungskosten für Einbauten,Berücksichtigung von Gemeinkosten

Mandant hat im Jahr 2017 sein Ladenlokal (8.000 m2 Baumarkt) renoviert. Dabei sind aktivierungspflichtige Ladeneinbauten entstanden, aber auch eine neue Beleuchtung ist installiert, neue Regale sind aufgebaut und der Außenbereich ist neu gestaltet worden. In der BP stellt die Prüferin fest, dass der Mandant folgende Stromkosten hatte: 2016: 35 T€; 2017: 52 T€; 2018: 36 T€. Die Prüferin geht von einem erhöhten Stromverbrauch durch die Renovierung aus (was durchaus möglich ist). In Höhe von 15 T€ sollen die Stromkosten zu den aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen mit aktiviert und abgeschrieben werden. Frage: Ist die Auffassung der Prüferin zutreffend, dass Stromverbrauch im Ladenlokal des Mandanten bei der Installation von aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen anteilig mit aktiviert werden muss?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen