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§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG,§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Eine natürliche Person A ist zu 0,95 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und hält diese Beteiligung im Privatvermögen. Daneben besitzt sie 100 % Anteile an der A-GmbH. Die A-GmbH ist alleiniger Kommanditist der B GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt). Die Komplementärin B-GmbH ist nicht am Vermögen der KG beteiligt. Die natürliche Person A möchte nun ihr Aktienpaket in die B GmbH & Co. KG einbringen, um dann nicht mehr unmittelbar, sondern über die A-GmbH mittelbar an dem Aktienpaket beteiligt zu sein. Die Einbringung erfolgt ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten. Ziel ist es, dass die B GmbH & Co. KG die Aktien verkauft und die A GmbH die Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG steuerfrei erhält. Kann A sein Aktienpaket nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 lit. c EStG zu Anschaffungskosten in die Gesamthand übertragen? Führt die dann nur noch mittelbare Beteiligung von A an dem Aktienpaket (über die A-GmbH als Kommanditistin der B GmbH & Co. KG) zu einer Einlage zum Teilwert, und A muss den Veräußerungsgewinn privat versteuern, oder führt die Übertragung des Aktienpakets sogar eher zu einer Schenkung, und die GmbH & Co. KG muss die historischen Anschaffungskosten des A fortführen?
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